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Unsere Schulregeln

 
Hausordnung
 
 
 
Grundsätzliches
  1. Alle am Schulleben beteiligten Personen begegnen sich und anderen mit Respekt und Anstand.

  2. Niemand darf durch sein Verhalten oder Erscheinen andere gefährden oder in ihrer Ehre verletzen.

  3. Bei Konflikten tragen alle Beteiligten dazu bei, gewaltfrei eine einvernehmliche Lösung zu erzielen.

  4. Sowohl Gebäude, Anlagen und Einrichtungen als auch Arbeitsmaterialien sind pfleglich zu behandeln (Hierzu zählen auch Aushänge und ausgestellte Schülerarbeiten)

  5. Das Eigentum anderer ist zu respektieren.

 

Schulweg

Der Schulweg ist der direkte und sichere Weg zwischen Wohnung und Schule.

 

Schulgelände
  1. Das Schulgelände umfasst das Schulgebäude, die Haltestelle, die beiden Turnhallen sowie den daran angrenzenden Pausenhof und die Außensportanlagen.

  2. Es ist Schülerinnen und Schülern nicht gestattet, das Schulgelände während der Unterrichtszeit, den Pausen oder beim Warten auf den Bus zu verlassen.

 

Unterrichtszeit
  1. Der Unterricht beginnt um 7:45 Uhr und endet für die 1.und 2. Klassen in der Regel um  11:45 Uhr für die 3. und 4. Klassen in der Regel um 12:45 Uhr.

  2. Die Ganztagsschule findet von montags bis donnerstags statt und endet um 15:45 Uhr.

  3. Eine Unterrichtsstunde dauert 50 Minuten.

  4. Zeitplan:

1.

Stunde

7:45 Uhr

8:35Uhr

 

Pause

8:35 Uhr

8:40 Uhr

2.

Stunde

8:40 Uhr

9:30 Uhr

 

Frühstück

9:30 Uhr

9:40 Uhr

 

Pause

9:40 Uhr

10:00 Uhr

3.

Stunde

10.00 Uhr

10:50 Uhr

 

Pause

10.50Uhr

10:55 Uhr

4.

Stunde

10.55 Uhr

11:45 Uhr

 

Pause

11.45 Uhr

11:55 Uhr

5.

Stunde

11.55 Uhr

12:45 Uhr

 

Pause

12:45 Uhr

12:50 Uhr

6.

Stunde

12:50 Uhr

13:40 Uhr

 

Pause

13:40 Uhr

13:50 Uhr

7.

Stunde

13:50 Uhr

14:40 Uhr

 

Pause

14:40 Uhr

15:45 Uhr

8.

Stunde

14:55 Uhr

15:45 Uhr

 

Pausen
  1. Die Schülerinnen und Schüler nutzen für ihre Pausen die Pausenhöfe.

  2. Der Sportplatz kann zum Ballspielen genutzt werden.

 

Besondere Hinweise

Sicherheit

  1. Aus Sicherheitsgründen ist es nicht gestattet, auf dem Schulgelände Skates, Skateboards oder Ähnliches zu benutzen.

  2. Fahrräder müssen auf dem Schulgelände geschoben werden.

  3. Das Werfen von Schneebällen ist untersagt.

  4. Es dürfen keine Waffen oder gefährliche Gegenstände (z.B. Messer, Laserpointer, Feuerwerkskörper, Spraydosen, Feuerzeuge, ...) in die Schule mitgebracht werden. Wird dennoch ein solcher Gegenstand gefunden, kann er eingezogen werden und wird nur den Erziehungsberechtigten zurückgegeben.

  5. In Einzelfällen kann eine Schulgepäckkontrolle veranlasst werden, wenn dies die Sicherheit aller gebietet oder der Verhinderung strafbarer Handlungen dient. Die Erziehungsberechtigten werden über die Maßnahme in Kenntnis gesetzt.

 

Umgangsformen

  1. Kaugummikauen ist auf dem gesamten Schulgelände zu unterlassen.

  2. Das Tragen von Mützen oder Kappen während der Unterrichtszeit ist nicht gestattet.

 

Aufsicht

  1. Den Anweisungen der aufsichtsführenden Personen ist Folge zu leisten.

  2. Alle Lehrkräfte und Bedienstete der Schule sind gegenüber den Schülerinnen und Schülern weisungsbefugt.

 

Mülltrennung

Abfall wird grundsätzlich in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt.

 

Werbung, Information

Das Anbringen und Auslegen von Plakaten, Flyern und Ähnlichem bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Schulleitung.

 

Elektronische Geräte

Handys, MP3-Player und ähnliche Geräte sind während des Unterrichts auszuschalten. Ihre Mitnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Die Schule haftet nicht bei Verlust oder Beschädigung.

 

Persönlichkeitsrechte

  1. Ohne ausdrückliche Genehmigung durch eine Lehrkraft ist es nicht gestattet, andere während der Schulzeit in Bild und/oder Ton aufzunehmen oder entsprechende Aufnahmen weiterzugeben.

  2. Die grundsätzlichen Bestimmungen (Grundsätzliches, 1-3) gelten auch für Begegnungen und das Verhalten im Internet. Respektlose, ehrverletzende oder bedrohliche Verhaltensweisen im Internet gegenüber anderen am Schulleben beteiligten Personen sind keine Privatsache, sondern stellen einen Verstoß gegen die Hausordnung dar.

 

Medien und Medienräume

Die Nutzungsordnung der Informations- und Kommunikationstechnik ist Bestandteil der

Hausordnung.